Asbestentsorgung-Verzeichnis
Nahaufnahme einer aufgeschlagenen Wörterbuchseite, Symbolbild für das Glossar der Fachbegriffe rund um Asbestsanierung

Glossar

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die rund um Asbestentsorgung, Schadstoffsanierung & Demontage immer wieder auftauchen. Jeder Begriff beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen und nennt danach, worauf sie sich stützt.

33 Begriffe

Asbest

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das sich in feine, hitzebeständige Fasern spalten lässt. Weil es Hitze und Feuer gut standhält und sehr stabil ist, wurde es bis in die 1990er-Jahre in mehr als 3.000 Bauprodukten verarbeitet. Werden die Fasern eingeatmet, können sie Jahrzehnte später schwere Krankheiten auslösen: eine Vernarbung der Lunge (Asbestose), Lungenkrebs oder ein Mesotheliom, ein seltener, bösartiger Tumor des Rippen- oder Bauchfells. Seit dem 31. Oktober 1993 ist Asbest in Deutschland verboten.

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Asbestzement

Asbestzement ist ein Baustoff aus Zement, in den Asbestfasern eingemischt sind, meist bekannt unter dem Markennamen Eternit. Er besteht zu 85 bis 90 Prozent aus Zement und nur zu 10 bis 15 Prozent aus Asbest, und die Fasern sind darin so fest eingebunden, dass im unbeschädigten Zustand kaum welche freikommen. Deshalb zählt er zu den fest gebundenen Asbestprodukten. Verbaut wurde er vor allem als Wellplatte, Fassadenplatte und als Rohr für Frisch- und Abwasserleitungen.

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TRGS 519

Die TRGS 519 ist die technische Regel, die festlegt, welche Ausbildung ein Betrieb braucht und welche Schutzmaßnahmen er einhalten muss, wenn er mit Asbest arbeitet, etwa bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht und pflegt die Regel, zuletzt geändert im Februar 2025.

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Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung ist das Gesetz, das Beschäftigte und die Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen soll, etwa vor Asbest. Sie verpflichtet Auftraggeber und Betriebe, vor einer Bautätigkeit zu prüfen, ob asbesthaltige Materialien betroffen sein können, und schreibt vor, welche Ausbildung, Anzeige und Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit Asbest nötig sind. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 20. Dezember 2025.

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Fest gebundener Asbest

Fest gebundener Asbest ist eine von zwei Gruppen, in die Fachleute asbesthaltige Baustoffe einteilen: Hier ist der Asbest so fest in ein Bindemittel wie Zement eingeschlossen, dass er im unbeschädigten Zustand praktisch nicht von selbst freikommt. Der Bindemittelanteil liegt bei 85 bis 90 Prozent, der Asbestanteil nur bei 10 bis 15 Prozent, typisches Beispiel ist Asbestzement. Gefährlich wird es erst durch eine mechanische Bearbeitung wie Bohren, Schleifen, Fräsen oder durch Abbrucharbeiten.

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Schwach gebundener Asbest

Schwach gebundener Asbest ist die gefährlichere der beiden Gruppen, in die Fachleute asbesthaltige Baustoffe einteilen. Hier macht das Bindemittel weniger als 40 Prozent aus, der Asbestanteil liegt oft über 60 Prozent, und die Fasern sind nur locker eingebunden. Sie lösen sich schon bei normaler Abnutzung, nicht erst bei einer Bearbeitung wie bei fest gebundenem Asbest.

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Großer Asbestschein

Der große Asbestschein ist der gängige Name für die umfassende Ausbildung (Sachkunde) nach TRGS 519, Anlage 3. Wer ihn hat, darf an allen asbesthaltigen Materialien arbeiten, auch an schwach gebundenen wie Spritzasbest. Er richtet sich an Bauleiter, Aufsichtspersonal und Betriebe, die ein breites Spektrum an Asbestarbeiten übernehmen. Der Lehrgang dauert mehrere Tage und endet mit einer Prüfung.

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Kleiner Asbestschein

Der kleine Asbestschein ist der gängige Name für die eingeschränkte Ausbildung (Sachkunde) nach TRGS 519, Anlage 4, Abschnitt 4C. Er erlaubt Arbeiten an Asbestzementprodukten unabhängig vom Umfang sowie kleinere, emissionsarme Arbeiten an anderen asbesthaltigen Materialien, etwa das Entfernen einzelner Dichtungen. Für schwach gebundenen Asbest in größerem Umfang reicht er nicht aus.

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Sachkundenachweis nach TRGS 519

Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist das Zertifikat, das belegt, dass eine Person die vorgeschriebene Ausbildung für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien abgeschlossen hat. Es gibt zwei Stufen: die umfassende Sachkunde nach Anlage 3, bekannt als großer Asbestschein, und die eingeschränkte Sachkunde nach Anlage 4C, bekannt als kleiner Asbestschein. Beide gelten sechs Jahre.

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Anzeigepflicht für Asbestarbeiten

Die Anzeigepflicht für Asbestarbeiten verpflichtet einen Betrieb, Arbeiten mit Asbest spätestens eine Woche vorher schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde zu melden. Das steht in Paragraf 11a Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung. Sie betrifft gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien, nicht kleine private Arbeiten außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung.

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Ermittlungspflicht vor Bautätigkeiten

Die Ermittlungspflicht vor Bautätigkeiten verpflichtet zwei Seiten: Wer eine Bautätigkeit in Auftrag gibt, muss dem ausführenden Betrieb nach Paragraf 5a der Gefahrstoffverordnung alle bekannten Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte geben, die auf Gefahrstoffe wie Asbest hindeuten. Der Betrieb selbst muss dann nach Paragraf 11a vor Beginn der Arbeit feststellen, ob sie zulässig ist und ob dabei Asbestfasern frei werden können.

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Asbestverbot

Seit dem 31. Oktober 1993 dürfen in Deutschland kein Asbest und keine asbesthaltigen Produkte mehr hergestellt, verkauft oder verwendet werden. Rechtlich steht das Verbot heute in der Chemikalien-Verbotsverordnung, die sich auf die EU-Chemikalienverordnung REACH stützt. Ausnahmen gelten nur für Altfahrzeuge und Kulturgüter, die vor 1995 entstanden sind.

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Arbeitsplatzgrenzwert Asbest

Der Arbeitsplatzgrenzwert für Asbest ist die gesetzliche Obergrenze, wie viele Asbestfasern die Luft an einem Arbeitsplatz höchstens enthalten darf. Nach einer EU-Richtlinie liegt er bei 100.000 Fasern pro Kubikmeter Luft, das entspricht 0,1 Fasern pro Kubikzentimeter. In Deutschland ist dieser Wert in zwei Stufen umgesetzt: eine niedrigere Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern pro Kubikmeter, ab der zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten, und eine Toleranzkonzentration von 100.000 Fasern pro Kubikmeter, die auf keinen Fall überschritten werden darf. Die TRGS 519 setzt diese Werte für Asbestarbeiten praktisch um.

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Begleitschein

Ein Begleitschein ist das Dokument, das eine einzelne Transportfahrt gefährlichen Abfalls begleitet, etwa von asbesthaltigen Baustoffen, von der Übergabe beim Erzeuger bis zur Annahme beim Entsorger. Vorgeschrieben ist er in Paragraf 10 der Nachweisverordnung. Für jede einzelne Fahrt braucht der Beförderer einen eigenen, elektronisch signierten Begleitschein. Er gehört zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und hat seit 2010 die frühere Papierform abgelöst.

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Entsorgungsnachweis

Ein Entsorgungsnachweis ist die behördlich bestätigte Erlaubnis, eine bestimmte Menge eines bestimmten Abfalls bei einer bestimmten Entsorgungsanlage zu entsorgen. Vorgeschrieben ist er in Paragraf 3 der Nachweisverordnung. Er besteht aus einem Deckblatt, einer Erklärung des Erzeugers mit einer Analyse des Abfalls (der sogenannten Deklarationsanalyse) und einer Annahmeerklärung des Entsorgers, und er gilt höchstens fünf Jahre.

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Sammelentsorgungsnachweis

Ein Sammelentsorgungsnachweis erlaubt es Einsammlern, Abfälle mehrerer Erzeuger unter einem gemeinsamen Nachweis zu führen, statt für jeden Erzeuger einen eigenen Entsorgungsnachweis zu beantragen. Das regelt Paragraf 9 der Nachweisverordnung. Voraussetzung sind derselbe Abfallschlüssel, derselbe Entsorgungsweg, eine vergleichbare Zusammensetzung des Abfalls und höchstens 20 Tonnen pro Erzeuger und Jahr.

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Übernahmeschein

Ein Übernahmeschein dokumentiert, dass ein Einsammler im Rahmen eines Sammelentsorgungsnachweises Abfall übernommen hat. Das regelt Paragraf 12 der Nachweisverordnung. Er besteht aus zwei Ausfertigungen und ersetzt bei gesammelten Kleinmengen den einzelnen Begleitschein, den ein Erzeuger sonst für jede Fahrt bräuchte.

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Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Das elektronische Abfallnachweisverfahren, kurz eANV, ist seit dem 1. April 2010 das vorgeschriebene Verfahren, mit dem in Deutschland die Entsorgung gefährlicher Abfälle nachgewiesen wird. Entsorgungsnachweis, Begleitschein und Übernahmeschein werden darin elektronisch erstellt, mit einer digitalen Signatur versehen und über ein zentrales System zwischen Erzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörde ausgetauscht.

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Abfallschlüssel 17 06 05

Der Abfallschlüssel 17 06 05 ist die amtliche Kennziffer für asbesthaltige Baustoffe. Er steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung und ist mit einem Stern gekennzeichnet, das bedeutet: gefährlicher Abfall. Der Schlüssel steht im Kapitel 17 06 (Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe), neben 17 06 01 für asbesthaltiges Dämmmaterial und dem nicht gefährlichen Schlüssel 17 06 04 für andere Dämmstoffe.

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Big-Bag für Asbest

Ein Big-Bag für Asbest ist ein staubdichter, reißfester Spezialsack, in dem Asbestabfall sicher transportiert und entsorgt wird. Er besteht aus beschichtetem Kunststoffgewebe (Polypropylen), Hersteller kennzeichnen ihn mit einem Asbest-Hinweis und einem Verschlussband, und er trägt meist rund 1.000 Kilogramm. Ohne diese Verpackung nehmen Deponien und Wertstoffhöfe asbesthaltigen Abfall in der Regel nicht an.

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Nachtspeicherofen mit Asbest

Viele Nachtspeicheröfen, die vor den 1980er-Jahren gebaut wurden, enthalten Asbest im Speicherkern oder in Dichtungen, je nach Hersteller bis Baujahr 1975 oder 1976. Geräte, die nach 1984 hergestellt wurden, gelten als asbestfrei. Solange die Schadstofffreiheit eines Geräts nicht nachgewiesen ist, dürfen nur Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 es ausbauen und entsorgen.

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Kontaminierter Bereich

Ein kontaminierter Bereich ist ein Arbeitsbereich, in dem Beschäftigte gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sein können, zum Beispiel bei der Sanierung von Altlasten, belastetem Grundwasser oder belasteten Gebäuden. Die DGUV Regel 101-004, früher als BGR 128 bekannt, beschreibt die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen für solche Bereiche.

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Baujahr vor 1993

Ein Baujahr vor 1993 ist der wichtigste Hinweis auf ein mögliches Asbestrisiko, denn Herstellung, Verkauf und Verwendung von Asbest wurden in Deutschland erst zum 31. Oktober 1993 verboten. Besonders in den 1960er- und 1970er-Jahren wurden große Mengen asbesthaltiger Baustoffe verarbeitet. Das Baujahr belegt also nur das Risiko, nicht den tatsächlichen Befund im konkreten Gebäude.

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Deklarationsanalyse

Eine Deklarationsanalyse ist die chemische Untersuchung eines Abfalls, mit der der Erzeuger nachweist, woraus der Abfall tatsächlich besteht. Sie ist Teil der Erklärung, die zum Entsorgungsnachweis gehört, und weist bei asbesthaltigem Material insbesondere den Asbestgehalt nach, bevor eine Entsorgungsanlage den Abfall überhaupt annehmen darf.

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern, kurz KMF, sind Dämmstofffasern, die aus geschmolzenem Gestein oder Glas hergestellt werden, vor allem als Glas- oder Steinwolle. Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, gilt als krebserzeugend, solange kein Einzelnachweis das Gegenteil belegt. Seit dem 1. Juni 2000 dürfen diese alten, krebserzeugenden Fasern nicht mehr hergestellt oder verwendet werden.

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TRGS 521

Die TRGS 521 ist die technische Regel, die festlegt, welche Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit alter Mineralwolle gelten, also mit Dämmstoff, der vor 1996 eingebaut wurde und krebserzeugende Faserstäube freisetzen kann. Sie unterscheidet drei Expositionskategorien, das heißt drei Stufen, wie stark jemand den Fasern bei einer Tätigkeit ausgesetzt ist, mit jeweils abgestuften Schutzmaßnahmen. Der Ausschuss für Gefahrstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht und pflegt die Regel, zuletzt in der Fassung vom 4. Mai 2026.

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PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

PAK ist die Abkürzung für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, eine Gruppe chemischer Verbindungen, die in Steinkohlenteer und Steinkohlenteerpech stecken. Bis Ende der 1960er-Jahre wurden sie in schwarzem Parkettklebstoff verarbeitet. Ihr wichtigster Vertreter, Benzo[a]pyren, gilt als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend. Ab einem Gehalt von 50 Milligramm Benzo[a]pyren je Kilogramm Klebstoff gelten beim Entfernen besondere Schutzmaßnahmen.

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PCB (Polychlorierte Biphenyle)

PCB ist die Abkürzung für polychlorierte Biphenyle, chemische Verbindungen, die bis etwa 1980 als Weichmacher in dauerelastischen Fugendichtungen, Anstrichen und Deckenplatten eingesetzt wurden. Seit 1989 sind Herstellung und Verwendung verboten. Für die Raumluft dauerhaft genutzter Räume gilt ein Vorsorgewert von 300 Nanogramm je Kubikmeter Luft, ab 3.000 Nanogramm sind sofortige Maßnahmen nötig.

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PCP und Lindan

PCP (Pentachlorphenol) und Lindan sind zwei Holzschutzmittel, die von etwa 1950 bis 1980 gemeinsam eingesetzt wurden, meist im Verhältnis 10 zu 1, vor allem an Dachstühlen, Fachwerk und Holzverkleidungen. Seit 1989 dürfen beide Stoffe nicht mehr verwendet werden. Für Wohnräume gilt ein Vorsorgewert von unter 0,1 Mikrogramm PCP je Kubikmeter Raumluft.

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Schadstoffkataster

Ein Schadstoffkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme aller schadstoffverdächtigen Bauteile eines Gebäudes, erstellt vor einem Abriss, Rückbau oder einer Kernsanierung. Es listet für jedes Bauteil den vermuteten oder nachgewiesenen Stoff, die Fundstelle im Gebäude, die Menge und den vorgesehenen Entsorgungsweg auf. Es ist die Grundlage für Ausschreibung, Rückbaukonzept und Entsorgungsnachweis.

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Floor-Flex-Platten

Floor-Flex-Platten, auch Vinyl-Asbest-Platten genannt, sind quadratische Bodenfliesen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren mit 15 bis 20 Prozent fest gebundenem Asbest in der PVC-Masse. Optisch sind sie von Linoleum oder modernem PVC-Belag kaum zu unterscheiden. Nicht zu verwechseln sind sie mit Cushion-Vinyl, einem weicheren Bodenbelag mit schaumartiger Unterschicht, dessen Trägerschicht aus Pappe schwach gebundenen Asbest enthalten kann.

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Raumluftmessung

Eine Raumluftmessung misst, wie viele Asbestfasern in der Luft eines Raumes schweben, mit einem hochauflösenden Elektronenmikroskop im Labor. Sie ist nach jeder Asbestsanierung als Freigabemessung vorgeschrieben, bevor Schutzmaßnahmen wie Absperrungen aufgehoben werden dürfen, und dient auch als Nachweis, wenn der Verdacht besteht, dass ungewollt Fasern freigesetzt wurden. Ein Raum gilt erst als freigegeben, wenn weniger als 500 Fasern je Kubikmeter Luft gemessen werden.

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Faserjahre

Faserjahre sind das Maß dafür, wie stark jemand über die Jahre hinweg am Arbeitsplatz Asbestfasern ausgesetzt war. Berechnet wird der Wert aus der Faserkonzentration in der Luft und der Zeit, die jemand ihr ausgesetzt war. Als rechnerischer Anhaltspunkt dafür, dass Lungen- oder Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit durch Asbest anerkannt werden kann, gelten mindestens 25 Faserjahre aufsummierter Belastung. Das Maß betrifft berufliche Dauerbelastung, nicht einzelne, kurze private Kontakte mit Asbest.

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