Asbestentsorgung-Verzeichnis

Glossar

Begleitschein

Ein Begleitschein ist das Dokument, das eine einzelne Transportfahrt gefährlichen Abfalls begleitet, etwa von asbesthaltigen Baustoffen, von der Übergabe beim Erzeuger bis zur Annahme beim Entsorger. Vorgeschrieben ist er in Paragraf 10 der Nachweisverordnung. Für jede einzelne Fahrt braucht der Beförderer einen eigenen, elektronisch signierten Begleitschein. Er gehört zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und hat seit 2010 die frühere Papierform abgelöst.

Begriff
Begleitschein
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Der Begleitschein unterscheidet sich vom Entsorgungsnachweis, der die grundsätzliche Zulässigkeit einer Entsorgung für bis zu fünf Jahre bestätigt: Der Begleitschein gilt immer nur für die eine Fahrt, bei der Erzeuger, Beförderer und Entsorger nacheinander elektronisch unterschreiben.

Für Bauherren und Auftraggeber ist der Begleitschein der Beleg, dass der asbesthaltige Abbruchabfall tatsächlich bei einer zugelassenen Stelle angekommen ist und nicht irgendwo zwischengelagert oder falsch entsorgt wurde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.