Glossar
Abfallschlüssel 17 06 05
Der Abfallschlüssel 17 06 05 ist die amtliche Kennziffer für asbesthaltige Baustoffe. Er steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung und ist mit einem Stern gekennzeichnet, das bedeutet: gefährlicher Abfall. Der Schlüssel steht im Kapitel 17 06 (Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe), neben 17 06 01 für asbesthaltiges Dämmmaterial und dem nicht gefährlichen Schlüssel 17 06 04 für andere Dämmstoffe.
- Begriff
- Abfallschlüssel 17 06 05
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Weil 17 06 05 als gefährlich eingestuft ist, gilt für die Entsorgung die volle Nachweispflicht: ein Entsorgungsnachweis oder Sammelentsorgungsnachweis, dazu ein Begleit- oder Übernahmeschein für jede Fahrt im elektronischen Abfallnachweisverfahren.
Für Bauabfall ohne Asbestbezug gelten andere Schlüssel des Kapitels 17. Ihn mit nicht gefährlichem Bauschutt zu vermischen ist nicht zulässig, weil das die gesamte Menge nachweispflichtig machen würde.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV), Anlage, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Die Wahl und Prüfung der Datenquellen, etwa welches OpenStreetMap-Merkmal zur Branche passt und welche Register als Quellenverweis taugen, sowie die Formulierung der Seitentexte laufen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Auch die Ratgeberartikel sind mit einem Sprachmodell geschrieben, und ihre Beitragsbilder sind mit einem Sprachmodell erzeugt (Eden AI). Die Zusammenführung doppelter Einträge folgt dagegen einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße, keinem Modell. Adressen, Kontaktdaten und Zahlenangaben werden nicht von einem Modell erzeugt, sondern unverändert aus den genannten Quellen übernommen. Die Bildmotive der Übersichtsseiten (Glossar, Ratgeber-Übersicht, Werkzeug, Methodik, Rechtliches) sind dagegen reale, lizenzfreie Fotos von Openverse, keine KI-generierten Bilder.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.