Asbestentsorgung-Verzeichnis

Glossar

Abfallschlüssel 17 06 05

Der Abfallschlüssel 17 06 05 ist die amtliche Kennziffer für asbesthaltige Baustoffe. Er steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung und ist mit einem Stern gekennzeichnet, das bedeutet: gefährlicher Abfall. Der Schlüssel steht im Kapitel 17 06 (Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe), neben 17 06 01 für asbesthaltiges Dämmmaterial und dem nicht gefährlichen Schlüssel 17 06 04 für andere Dämmstoffe.

Begriff
Abfallschlüssel 17 06 05
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Weil 17 06 05 als gefährlich eingestuft ist, gilt für die Entsorgung die volle Nachweispflicht: ein Entsorgungsnachweis oder Sammelentsorgungsnachweis, dazu ein Begleit- oder Übernahmeschein für jede Fahrt im elektronischen Abfallnachweisverfahren.

Für Bauabfall ohne Asbestbezug gelten andere Schlüssel des Kapitels 17. Ihn mit nicht gefährlichem Bauschutt zu vermischen ist nicht zulässig, weil das die gesamte Menge nachweispflichtig machen würde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV), Anlage, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.