Glossar
Entsorgungsnachweis
Ein Entsorgungsnachweis ist die behördlich bestätigte Erlaubnis, eine bestimmte Menge eines bestimmten Abfalls bei einer bestimmten Entsorgungsanlage zu entsorgen. Vorgeschrieben ist er in Paragraf 3 der Nachweisverordnung. Er besteht aus einem Deckblatt, einer Erklärung des Erzeugers mit einer Analyse des Abfalls (der sogenannten Deklarationsanalyse) und einer Annahmeerklärung des Entsorgers, und er gilt höchstens fünf Jahre.
- Begriff
- Entsorgungsnachweis
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Für asbesthaltige Abfälle mit dem Abfallschlüssel 17 06 05 muss vor Beginn der Entsorgung zwingend ein Entsorgungsnachweis vorliegen, weil dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist.
Wer nur kleinere Mengen sammelt, kann unter bestimmten Bedingungen stattdessen einen Sammelentsorgungsnachweis nutzen, der mehrere Erzeuger bündelt. Die einzelne Fahrt dokumentiert trotzdem ein eigener Begleitschein oder Übernahmeschein.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.