Asbestentsorgung-Verzeichnis

Glossar

TRGS 519

Die TRGS 519 ist die technische Regel, die festlegt, welche Ausbildung ein Betrieb braucht und welche Schutzmaßnahmen er einhalten muss, wenn er mit Asbest arbeitet, etwa bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht und pflegt die Regel, zuletzt geändert im Februar 2025.

Begriff
TRGS 519
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die TRGS 519 hat mehrere Anlagen mit unterschiedlichen Regeln. Anlage 3 beschreibt die umfassende Ausbildung (Sachkunde) für Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien, das ist der sogenannte große Asbestschein. Anlage 4, Abschnitt 4C, beschreibt die eingeschränkte Sachkunde für Asbestzement und für kleinere, emissionsarme Arbeiten, das ist der kleine Asbestschein. Weitere Anlagen regeln unter anderem, wie Asbestabfall verpackt und gekennzeichnet werden muss.

Wer gewerblich an asbesthaltigen Bauteilen arbeitet, ohne die vorgeschriebene Sachkunde zu haben oder die Arbeit vorher bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, verstößt damit gegen die Gefahrstoffverordnung. Das ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine rechtliche Pflicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.