Asbestentsorgung-Verzeichnis

Glossar

Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung ist das Gesetz, das Beschäftigte und die Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen soll, etwa vor Asbest. Sie verpflichtet Auftraggeber und Betriebe, vor einer Bautätigkeit zu prüfen, ob asbesthaltige Materialien betroffen sein können, und schreibt vor, welche Ausbildung, Anzeige und Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit Asbest nötig sind. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 20. Dezember 2025.

Begriff
Gefahrstoffverordnung
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Wer eine Bautätigkeit in Auftrag gibt, muss dem ausführenden Betrieb alle Informationen weitergeben, die er über die frühere Bau- oder Nutzungsgeschichte des Gebäudes hat, soweit sie auf vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe hindeuten. Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 verlangt die Verordnung sogar das genaue Baudatum, weil das Asbestverbot mitten in diesem Zeitraum in Kraft trat.

Der Betrieb selbst muss vor Beginn der Arbeiten feststellen, ob die geplante Tätigkeit überhaupt zulässig ist und ob dabei Asbestfasern frei werden können. Welche Ausbildung und welche Schutzmaßnahmen dafür konkret nötig sind, steht in der TRGS 519.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.