Asbestentsorgung-Verzeichnis

Glossar

Ermittlungspflicht vor Bautätigkeiten

Die Ermittlungspflicht vor Bautätigkeiten verpflichtet zwei Seiten: Wer eine Bautätigkeit in Auftrag gibt, muss dem ausführenden Betrieb nach Paragraf 5a der Gefahrstoffverordnung alle bekannten Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte geben, die auf Gefahrstoffe wie Asbest hindeuten. Der Betrieb selbst muss dann nach Paragraf 11a vor Beginn der Arbeit feststellen, ob sie zulässig ist und ob dabei Asbestfasern frei werden können.

Begriff
Ermittlungspflicht vor Bautätigkeiten
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 verlangt die Verordnung sogar das genaue Baudatum, weil das Asbestverbot mitten in diesem Zeitraum, am 31. Oktober 1993, in Kraft trat.

In der Praxis heißt das: Vor einem Abbruch, einer Sanierung oder auch nur einer Instandhaltung an einem älteren Gebäude muss geklärt sein, ob asbesthaltige Bauteile betroffen sein können, bevor gebohrt, gesägt oder abgerissen wird.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Die Wahl und Prüfung der Datenquellen, etwa welches OpenStreetMap-Merkmal zur Branche passt und welche Register als Quellenverweis taugen, sowie die Formulierung der Seitentexte laufen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Auch die Ratgeberartikel sind mit einem Sprachmodell geschrieben, und ihre Beitragsbilder sind mit einem Sprachmodell erzeugt (Eden AI). Die Zusammenführung doppelter Einträge folgt dagegen einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße, keinem Modell. Adressen, Kontaktdaten und Zahlenangaben werden nicht von einem Modell erzeugt, sondern unverändert aus den genannten Quellen übernommen. Die Bildmotive der Übersichtsseiten (Glossar, Ratgeber-Übersicht, Werkzeug, Methodik, Rechtliches) sind dagegen reale, lizenzfreie Fotos von Openverse, keine KI-generierten Bilder.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.