Asbestentsorgung-Verzeichnis

Ratgeber

Wie eine Asbestentsorgung nach TRGS 519 abläuft

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Eine Asbestentsorgung läuft in acht Schritten ab: Prüfen, Planen, Anmelden bei der Behörde spätestens eine Woche vorher, Absperren des Arbeitsbereichs, Ausbauen ohne das Material zu zerstören, Reinigen, Messen der Luft, die unter 500 Fasern je Kubikmeter zeigen muss, und Abtransport in gekennzeichneten Säcken. Räume außerhalb des Arbeitsbereichs bleiben normal nutzbar.

Vorlauf bis zum Start der Arbeiten
mindestens 1 Woche
Gefahrstoffverordnung, Paragraf 11a Absatz 4, Stand 17. Dezember 2025
Grenzwert für saubere Luft danach
500 Fasern je Kubikmeter
TRGS 519, Nummer 14.5 Absatz 1, Stand 28. Februar 2025
Grenzwert für die Luft rundherum
unter 1.000 Fasern je Kubikmeter
TRGS 519, Nummer 14 Absatz 2, Stand 28. Februar 2025
Mehrere Fachleute in Schutzanzügen spannen eine Plane vor einem Wohnhaus
Ein Team sichert vor der Arbeit den Bereich am Haus ab. Bild: KI generiert.

8 Schritte, in denen eine Asbestentsorgung abläuft

Der Ablauf ist keine Empfehlung des Betriebs, sondern die Reihenfolge, die das Gesetz vorschreibt. Jeder Schritt hat eine zuständige Stelle, und einige haben eine feste Frist. Wer den Ablauf kennt, merkt schneller, wenn ein Betrieb einen Schritt überspringt.

Von der Prüfung bis zum Übergabeschein
  1. 1. Prüfen, wo Asbest steckt

    Sie als Eigentümer klären vorab, wo Asbest im Haus stecken könnte: über das Baujahr, alte Unterlagen und bei Bedarf eine Materialprobe durch einen Fachmann.

  2. 2. Planen, wie riskant die Arbeit ist

    Der Betrieb prüft Ihre Angaben, stellt fest, ob dabei Fasern frei werden können, und legt fest, mit welchem Verfahren und welchem Schutz gearbeitet wird.

  3. 3. Bei der Behörde anmelden

    Der Betrieb meldet die Arbeit spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde an. Eine Kopie geht an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, kurz BG BAU.

  4. 4. Arbeitsbereich absperren

    Je nach Risiko reicht eine einfache Absperrung, oder es entsteht ein staubdicht abgetrennter Bereich mit eigener Frischluft-Technik, Dusche und einer zweiten Schleuse für Material.

  5. 5. Material ausbauen

    Asbestzement wird befeuchtet und unzerstört abgehoben, weiche Produkte werden nass abgesaugt oder vorsichtig abgenommen. Zerkleinern ist verboten.

  6. 6. Reinigen

    Alle Flächen werden mit speziellen Industriestaubsaugern abgesaugt oder feucht gewischt. Das passiert vor jeder Messung.

  7. 7. Messen und freigeben

    Erst eine Sichtkontrolle, dann eine Messung der Luft: unter 500 Fasern je Kubikmeter. Erst danach darf die Absperrung fallen.

  8. 8. Abtransportieren und Belege sammeln

    Der Abfall geht in gekennzeichneten Säcken zu einer zugelassenen Deponie. Sie erhalten die Anmeldekopie, einen Übergabeschein und den Messbericht.

Einzelne dieser Schritte dürfen Sie bei kleinen Mengen auch selbst übernehmen. Was dabei erlaubt ist, steht im Artikel Dürfen Sie Asbest selbst entfernen?.

Warum die Behörde eine Woche vorher Bescheid wissen muss

In den meisten Fällen meldet sich der Fachbetrieb einmal bei der Behörde an seinem Firmensitz an, das reicht für Ihren Auftrag mit. Nur bei besonders riskanten Arbeiten muss er zusätzlich Ort, Beginn und Dauer genau für Ihre Baustelle melden.

Nur in begründeten Ausnahmen, etwa bei einem Rohrbruch hinter einer asbesthaltigen Wand, darf die Behörde auf die Wochenfrist verzichten. Ein Betrieb, der schon morgen anfangen will, hat entweder längst angemeldet, oder er hält sich nicht an die Regel.

  • Wo die Arbeit stattfindet und wo der Betrieb seinen Sitz hat.
  • Um welches Material es geht und wie viel davon.
  • Welches Verfahren der Betrieb einsetzt und wie riskant die Arbeit ist.
  • Wer die Arbeit ausführt und welche Ausbildung diese Person hat.
  • Wann die Arbeit beginnt und wie lange sie dauert.
  • Wohin der Abfall geht.

Wie der Arbeitsbereich abgesperrt und belüftet wird

Wie stark der Betrieb absperrt, hängt davon ab, wie riskant die Arbeit ist. Bei einer einfachen Arbeit reicht es oft, den Raum geschlossen zu halten und danach gründlich zu saugen und zu wischen. Bei einer riskanten Arbeit entsteht dagegen ein staubdicht abgetrennter Bereich, den nur Beschäftigte in Schutzanzug und Atemschutz durch eine Schleuse betreten.

Bei einer kleinen Arbeit mit höchstens 2 Personen und 4 Stunden reicht oft eine staubdichte Trennwand mit kleiner Schleuse. Bei einer größeren Arbeit an weichem Asbest wie Spritzasbest braucht es dagegen einen Bereich mit eigener Frischluft-Technik, einer Dusche und einer zweiten Schleuse für Material. Danach muss eine Messung unter 500 Fasern je Kubikmeter zeigen, dass die Luft wieder sauber ist.

Absperrung des Arbeitsbereichs je nach Risiko, nach TRGS 519 (Fassung 28. Februar 2025).
Art der ArbeitWie riskantAbsperrungWird danach gemessen?
Bohren mit Absaugung oder ein geprüftes VerfahrengeringRaum geschlossen halten, niemand sonst rein, danach saugen und wischennein
Asbestzementplatten im Freien abnehmenmittelPlatten nässen, vorsichtig abheben, Planen auslegen, Öffnungen schließennein, nur reinigen
Asbestzement in Innenräumen zerstörungsfrei ausbauengeringRaum bis zur Reinigung nicht nutzen, Lüftung abstellenmehrfach durchlüften vor der Nutzung
Kleine Arbeit an weichem Asbest, höchstens 2 Personen und 4 StundenmittelStaubdichte Trennwand, eigene Frischluft-Technik, kleine Schleusemeist nein, Sichtkontrolle reicht
Größere Arbeit an weichem Asbest wie SpritzasbesthochStaubdichter Bereich mit Frischluft-Technik, Dusche, zweite Schleuse für Materialja, unter 500 Fasern je Kubikmeter

Wasser spielt in fast jedem Verfahren eine Rolle: Asbestzement wird berieselt, weicher Asbest wird durchfeuchtet abgesaugt, und Schleusen werden feucht gereinigt. Das dabei entstehende Wasser darf nicht in den Ausguss. Es wird mit einem eigenen Sauggerät aufgenommen.

Dürfen Sie während der Arbeiten zu Hause bleiben?

Ja, in den meisten Fällen, aber nicht im Arbeitsbereich selbst. Betroffene Räume dürfen während der Arbeit und bis zum Ende der Reinigung nicht genutzt werden, und niemand außer den Beschäftigten darf sie vorher betreten. Was außerhalb liegt, muss unter 1.000 Fasern je Kubikmeter bleiben. Ob Ihre Küche dazuzählt, entscheidet der Plan des Betriebs.

Bleiben oder für die Dauer der Arbeit ausziehen?

Liegt der Arbeitsbereich außerhalb des Hauses, zum Beispiel am Dach oder an der Fassade?

Ja

Sie bleiben. Halten Sie Fenster und Türen in der Nähe geschlossen und betreten Sie den Bereich unter dem Dach nicht, bis der Betrieb alles gereinigt hat.

Nein

Lässt sich der Arbeitsbereich im Haus staubdicht abtrennen, mit eigener Schleuse, ohne dass Sie ihn für Bad, Küche oder Ausgang durchqueren müssen?

Ja

Arbeitet der Betrieb mit einer eigenen Frischluft-Technik und einer Dusche für die Beschäftigten?

Ja

Sie können bleiben, wenn Ihr Bereich als sauber eingeplant ist und der Betrieb dort zwischendurch misst. Fragen Sie nach dem Plan und den Messungen, bevor Sie zustimmen.

Nein

Sie können bleiben. Geschlossene Türen, abgeklebte Öffnungen und ein Zutrittsverbot für den Arbeitsraum reichen aus.

Nein

Ziehen Sie für die Dauer der Arbeiten aus. Liegt Ihr einziges Bad im Arbeitsbereich, gibt es keinen sauberen Bereich, in dem Sie bleiben könnten. Die Kosten für eine Unterkunft gehören in Ihre eigene Planung.

Kinder, Schwangere und Menschen mit Atemwegserkrankungen sollten Sie unabhängig vom Plan für die Dauer der Arbeiten aus dem Haus nehmen. Die Grenzwerte sind für ein ganzes Arbeitsleben berechnet, nicht für ein Baby im Nebenzimmer.

Wie lange dauert eine Asbestentsorgung?

Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht, weil sie von Fläche, Material und Risiko abhängt. Fest steht nur der Vorlauf: mindestens eine Woche zwischen Anmeldung und erstem Arbeitstag, weil die Behörde diese Frist verlangt.

Läuft Ihr Abfall über einen bestehenden Sammelweg des Betriebs, kommt keine weitere Wartezeit dazu. Braucht Ihr Haus einen eigenen neuen Entsorgungsweg, etwa bei größeren Mengen, dauert die behördliche Bestätigung bis zu 30 Kalendertage. Eine kleine Arbeit an weichem Asbest ist ohnehin auf höchstens 4 Stunden mit höchstens 2 Beschäftigten begrenzt.

Fristen im Ablauf einer Asbestentsorgung.
SchrittDauer
Anmeldung bis zum ersten Arbeitstagmindestens 1 Woche
Bestätigung eines neuen Entsorgungswegs, falls nötigbis zu 30 Kalendertage
Kleine Arbeit an weichem Asbesthöchstens 4 Stunden mit höchstens 2 Beschäftigten
Messung der Luft nach der ArbeitProbenahme vor Ort plus Laborzeit, keine feste Frist

In der Praxis heißt das: Zwischen Ihrem Auftrag und dem ersten Arbeitstag liegt mindestens eine Woche. Kommt eine Messung dazu, warten Sie danach noch auf das Laborergebnis, bevor Sie den Raum wieder nutzen dürfen.

Was beim Abriss eines alten Hauses anders läuft

Bei einem Haus mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 kommt beim Abriss zuerst der Asbest raus, dann erst der Bagger. Asbesthaltige Bauteile müssen vor dem Rückbau entfernt werden, soweit das möglich ist.

  • Erkunden Sie das ganze Gebäude vor der Planung, nicht nur die sichtbaren Platten: Auch Putze, Fliesenkleber, Bodenbeläge und Dichtungen gehören auf die Liste.
  • Legen Sie fest, welche Bauteile Asbest enthalten, in welcher Reihenfolge sie rauskommen und wohin sie gehen.
  • Wählen Sie einen Abbruchbetrieb mit der nötigen Genehmigung.
  • Lassen Sie den Asbest zuerst ausbauen, getrennt verpacken und entsorgen. Erst danach kommt der Rest des Hauses weg.
  • Achten Sie darauf, dass der übrige Bauschutt wirklich asbestfrei ist, bevor er ins Recycling geht.

Der Unterschied zur Sanierung im bewohnten Haus liegt in der Menge, nicht im Grundsatz. Auch beim Abriss gilt: Anmeldung eine Woche vorher, Verpackung statt Zerkleinerung, ein Beleg je Fuhre. Wer den Bagger vor dem Asbest kommen lässt, macht aus normalem Bauschutt teuren Sonderabfall, mit Kosten von 115,50 bis 559,30 Euro je Tonne, Stand 2026.

Woran Sie erkennen, dass die Luft danach wieder sauber ist

Der Betrieb darf die Absperrung erst aufheben, wenn vier Dinge stimmen. Die Arbeit einschließlich Reinigung ist fertig, und eine Sichtkontrolle zeigt keinen sichtbaren Schmutz mehr. Dazu kommt eine Messung: Die Luft liegt unter 500 Fasern je Kubikmeter, und auch der obere Rand der Messgenauigkeit bleibt unter 1.000 Fasern. Während der Messung ist die Frischluft-Technik abgeschaltet, damit das Ergebnis den Zustand zeigt, in dem Sie später leben.

Messen darf nur eine Stelle mit der nötigen Ausrüstung und Erfahrung. Der Bericht nennt Ort, Datum, Dauer der Probenahme und das Ergebnis. Bei einem geprüften, staubarmen Verfahren und bei kleinen Arbeiten darf der Betrieb auf die Messung verzichten, dann reicht die dokumentierte Sichtkontrolle.

Nach der Arbeit halten Sie vier Dinge in der Hand. Das sind die Kopie der Anmeldung, der Übergabeschein für den Abfall, der Messbericht, wenn gemessen wurde, und eine Aufstellung, was ausgebaut wurde und was gekennzeichnet im Haus geblieben ist. Diese vier Belege gehören in Ihre Hausakte, die Sie später beim nächsten Handwerker oder beim Verkauf brauchen. Welche Pflichten Sie als Eigentümer sonst noch haben, lesen Sie im Artikel Ihre Pflichten bei Asbest.

Häufige Fragen

Wie lange muss ein Betrieb die Arbeit vorher anmelden?

Ein Betrieb muss Asbestarbeiten spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde anmelden. Nur in begründeten Ausnahmen, etwa bei einem Notfall, darf die Behörde auf diese Frist verzichten. Eine Kopie der Anmeldung geht an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Kann ich während einer Asbestsanierung im Haus bleiben?

Sie können bleiben, wenn Ihre Räume außerhalb des abgesperrten Arbeitsbereichs liegen und Sie ihn nicht durchqueren müssen. Den Arbeitsbereich selbst dürfen Sie bis zum Ende von Arbeit, Reinigung und Messung nicht betreten. Liegt Ihr einziges Bad im Arbeitsbereich, müssen Sie für die Dauer der Arbeiten ausziehen.

Wann darf ich einen sanierten Raum wieder betreten?

Sie dürfen einen sanierten Raum wieder betreten, wenn die Reinigung fertig ist, eine Sichtkontrolle keinen Schmutz mehr zeigt und eine Messung der Luft weniger als 500 Fasern je Kubikmeter ergibt. Bei kleinen Arbeiten oder einem geprüften Verfahren entfällt die Messung, dann reicht die dokumentierte Sichtkontrolle.

Was passiert mit den Asbestplatten nach dem Ausbau?

Nach dem Ausbau bleiben Asbestplatten feucht oder werden mit einem Bindemittel besprüht, kommen unzerbrochen in gekennzeichnete Säcke und gehen mit einem Übergabeschein als besonderer Abfall zu einer zugelassenen Deponie. Dort werden sie in einem eigenen Bereich abgelegt und vor dem Verdichten abgedeckt.

Muss beim Abriss eines alten Hauses der Asbest vorher raus?

Ja, asbesthaltige Bauteile müssen vor dem Abriss entfernt werden, soweit das möglich ist. Bei einem Haus mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gehört eine Untersuchung auf Schadstoffe vor den Abbruch, damit der Asbest getrennt entsorgt wird und der übrige Bauschutt asbestfrei ins Recycling darf.

Wie lange dauert eine Asbestsanierung insgesamt?

Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht, weil sie von Fläche, Material und Risiko abhängt. Fest steht der Vorlauf: mindestens eine Woche zwischen Anmeldung und Beginn, bei einem neuen Entsorgungsweg bis zu 30 Kalendertage für die behördliche Bestätigung. Eine kleine Arbeit an weichem Asbest ist auf höchstens 4 Stunden begrenzt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Fassung 28. Februar 2025, Nummern 2.10, 3.2, 4, 14, 15, 16, 18, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
  2. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV), Paragrafen 5a, 11a und Anhang I Nummer 3, zuletzt geändert am 17. Dezember 2025, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung, Bekanntmachung des BMAS vom 6. Dezember 2024, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), BAuA,
  4. Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung), Paragrafen 4, 5, 9, 10, 12, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. LAGA-Mitteilung 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, Stand 29. November 2022, veröffentlicht 2023, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA),
  6. Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden (April 2020), BAuA, Umweltbundesamt und Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung,
  7. Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung), Paragraf 6 und Anhang 5, zuletzt geändert am 3. Juli 2024, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest: alle Verfahren der DGUV Information 201-012, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),
  9. Preisliste 2026 der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen des Landkreises Schweinfurt, gültig ab 1. Mai 2026, Landkreis Schweinfurt,
  10. Preisliste Entsorgungsanlagen, gültig ab 1. Januar 2026, Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG),

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.