8 Schritte, in denen eine Asbestentsorgung abläuft
Der Ablauf ist keine Empfehlung des Betriebs, sondern die Reihenfolge, die das Gesetz vorschreibt. Jeder Schritt hat eine zuständige Stelle, und einige haben eine feste Frist. Wer den Ablauf kennt, merkt schneller, wenn ein Betrieb einen Schritt überspringt.
1. Prüfen, wo Asbest steckt
Sie als Eigentümer klären vorab, wo Asbest im Haus stecken könnte: über das Baujahr, alte Unterlagen und bei Bedarf eine Materialprobe durch einen Fachmann.
2. Planen, wie riskant die Arbeit ist
Der Betrieb prüft Ihre Angaben, stellt fest, ob dabei Fasern frei werden können, und legt fest, mit welchem Verfahren und welchem Schutz gearbeitet wird.
3. Bei der Behörde anmelden
Der Betrieb meldet die Arbeit spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde an. Eine Kopie geht an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, kurz BG BAU.
4. Arbeitsbereich absperren
Je nach Risiko reicht eine einfache Absperrung, oder es entsteht ein staubdicht abgetrennter Bereich mit eigener Frischluft-Technik, Dusche und einer zweiten Schleuse für Material.
5. Material ausbauen
Asbestzement wird befeuchtet und unzerstört abgehoben, weiche Produkte werden nass abgesaugt oder vorsichtig abgenommen. Zerkleinern ist verboten.
6. Reinigen
Alle Flächen werden mit speziellen Industriestaubsaugern abgesaugt oder feucht gewischt. Das passiert vor jeder Messung.
7. Messen und freigeben
Erst eine Sichtkontrolle, dann eine Messung der Luft: unter 500 Fasern je Kubikmeter. Erst danach darf die Absperrung fallen.
8. Abtransportieren und Belege sammeln
Der Abfall geht in gekennzeichneten Säcken zu einer zugelassenen Deponie. Sie erhalten die Anmeldekopie, einen Übergabeschein und den Messbericht.
Einzelne dieser Schritte dürfen Sie bei kleinen Mengen auch selbst übernehmen. Was dabei erlaubt ist, steht im Artikel Dürfen Sie Asbest selbst entfernen?.
Warum die Behörde eine Woche vorher Bescheid wissen muss
In den meisten Fällen meldet sich der Fachbetrieb einmal bei der Behörde an seinem Firmensitz an, das reicht für Ihren Auftrag mit. Nur bei besonders riskanten Arbeiten muss er zusätzlich Ort, Beginn und Dauer genau für Ihre Baustelle melden.
Nur in begründeten Ausnahmen, etwa bei einem Rohrbruch hinter einer asbesthaltigen Wand, darf die Behörde auf die Wochenfrist verzichten. Ein Betrieb, der schon morgen anfangen will, hat entweder längst angemeldet, oder er hält sich nicht an die Regel.
- Wo die Arbeit stattfindet und wo der Betrieb seinen Sitz hat.
- Um welches Material es geht und wie viel davon.
- Welches Verfahren der Betrieb einsetzt und wie riskant die Arbeit ist.
- Wer die Arbeit ausführt und welche Ausbildung diese Person hat.
- Wann die Arbeit beginnt und wie lange sie dauert.
- Wohin der Abfall geht.
Wie der Arbeitsbereich abgesperrt und belüftet wird
Wie stark der Betrieb absperrt, hängt davon ab, wie riskant die Arbeit ist. Bei einer einfachen Arbeit reicht es oft, den Raum geschlossen zu halten und danach gründlich zu saugen und zu wischen. Bei einer riskanten Arbeit entsteht dagegen ein staubdicht abgetrennter Bereich, den nur Beschäftigte in Schutzanzug und Atemschutz durch eine Schleuse betreten.
Bei einer kleinen Arbeit mit höchstens 2 Personen und 4 Stunden reicht oft eine staubdichte Trennwand mit kleiner Schleuse. Bei einer größeren Arbeit an weichem Asbest wie Spritzasbest braucht es dagegen einen Bereich mit eigener Frischluft-Technik, einer Dusche und einer zweiten Schleuse für Material. Danach muss eine Messung unter 500 Fasern je Kubikmeter zeigen, dass die Luft wieder sauber ist.
| Art der Arbeit | Wie riskant | Absperrung | Wird danach gemessen? |
|---|---|---|---|
| Bohren mit Absaugung oder ein geprüftes Verfahren | gering | Raum geschlossen halten, niemand sonst rein, danach saugen und wischen | nein |
| Asbestzementplatten im Freien abnehmen | mittel | Platten nässen, vorsichtig abheben, Planen auslegen, Öffnungen schließen | nein, nur reinigen |
| Asbestzement in Innenräumen zerstörungsfrei ausbauen | gering | Raum bis zur Reinigung nicht nutzen, Lüftung abstellen | mehrfach durchlüften vor der Nutzung |
| Kleine Arbeit an weichem Asbest, höchstens 2 Personen und 4 Stunden | mittel | Staubdichte Trennwand, eigene Frischluft-Technik, kleine Schleuse | meist nein, Sichtkontrolle reicht |
| Größere Arbeit an weichem Asbest wie Spritzasbest | hoch | Staubdichter Bereich mit Frischluft-Technik, Dusche, zweite Schleuse für Material | ja, unter 500 Fasern je Kubikmeter |
Wasser spielt in fast jedem Verfahren eine Rolle: Asbestzement wird berieselt, weicher Asbest wird durchfeuchtet abgesaugt, und Schleusen werden feucht gereinigt. Das dabei entstehende Wasser darf nicht in den Ausguss. Es wird mit einem eigenen Sauggerät aufgenommen.
Dürfen Sie während der Arbeiten zu Hause bleiben?
Ja, in den meisten Fällen, aber nicht im Arbeitsbereich selbst. Betroffene Räume dürfen während der Arbeit und bis zum Ende der Reinigung nicht genutzt werden, und niemand außer den Beschäftigten darf sie vorher betreten. Was außerhalb liegt, muss unter 1.000 Fasern je Kubikmeter bleiben. Ob Ihre Küche dazuzählt, entscheidet der Plan des Betriebs.
Liegt der Arbeitsbereich außerhalb des Hauses, zum Beispiel am Dach oder an der Fassade?
Sie bleiben. Halten Sie Fenster und Türen in der Nähe geschlossen und betreten Sie den Bereich unter dem Dach nicht, bis der Betrieb alles gereinigt hat.
Lässt sich der Arbeitsbereich im Haus staubdicht abtrennen, mit eigener Schleuse, ohne dass Sie ihn für Bad, Küche oder Ausgang durchqueren müssen?
Arbeitet der Betrieb mit einer eigenen Frischluft-Technik und einer Dusche für die Beschäftigten?
Sie können bleiben, wenn Ihr Bereich als sauber eingeplant ist und der Betrieb dort zwischendurch misst. Fragen Sie nach dem Plan und den Messungen, bevor Sie zustimmen.
Sie können bleiben. Geschlossene Türen, abgeklebte Öffnungen und ein Zutrittsverbot für den Arbeitsraum reichen aus.
Ziehen Sie für die Dauer der Arbeiten aus. Liegt Ihr einziges Bad im Arbeitsbereich, gibt es keinen sauberen Bereich, in dem Sie bleiben könnten. Die Kosten für eine Unterkunft gehören in Ihre eigene Planung.
Kinder, Schwangere und Menschen mit Atemwegserkrankungen sollten Sie unabhängig vom Plan für die Dauer der Arbeiten aus dem Haus nehmen. Die Grenzwerte sind für ein ganzes Arbeitsleben berechnet, nicht für ein Baby im Nebenzimmer.
Wie lange dauert eine Asbestentsorgung?
Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht, weil sie von Fläche, Material und Risiko abhängt. Fest steht nur der Vorlauf: mindestens eine Woche zwischen Anmeldung und erstem Arbeitstag, weil die Behörde diese Frist verlangt.
Läuft Ihr Abfall über einen bestehenden Sammelweg des Betriebs, kommt keine weitere Wartezeit dazu. Braucht Ihr Haus einen eigenen neuen Entsorgungsweg, etwa bei größeren Mengen, dauert die behördliche Bestätigung bis zu 30 Kalendertage. Eine kleine Arbeit an weichem Asbest ist ohnehin auf höchstens 4 Stunden mit höchstens 2 Beschäftigten begrenzt.
| Schritt | Dauer |
|---|---|
| Anmeldung bis zum ersten Arbeitstag | mindestens 1 Woche |
| Bestätigung eines neuen Entsorgungswegs, falls nötig | bis zu 30 Kalendertage |
| Kleine Arbeit an weichem Asbest | höchstens 4 Stunden mit höchstens 2 Beschäftigten |
| Messung der Luft nach der Arbeit | Probenahme vor Ort plus Laborzeit, keine feste Frist |
In der Praxis heißt das: Zwischen Ihrem Auftrag und dem ersten Arbeitstag liegt mindestens eine Woche. Kommt eine Messung dazu, warten Sie danach noch auf das Laborergebnis, bevor Sie den Raum wieder nutzen dürfen.
Was beim Abriss eines alten Hauses anders läuft
Bei einem Haus mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 kommt beim Abriss zuerst der Asbest raus, dann erst der Bagger. Asbesthaltige Bauteile müssen vor dem Rückbau entfernt werden, soweit das möglich ist.
- Erkunden Sie das ganze Gebäude vor der Planung, nicht nur die sichtbaren Platten: Auch Putze, Fliesenkleber, Bodenbeläge und Dichtungen gehören auf die Liste.
- Legen Sie fest, welche Bauteile Asbest enthalten, in welcher Reihenfolge sie rauskommen und wohin sie gehen.
- Wählen Sie einen Abbruchbetrieb mit der nötigen Genehmigung.
- Lassen Sie den Asbest zuerst ausbauen, getrennt verpacken und entsorgen. Erst danach kommt der Rest des Hauses weg.
- Achten Sie darauf, dass der übrige Bauschutt wirklich asbestfrei ist, bevor er ins Recycling geht.
Der Unterschied zur Sanierung im bewohnten Haus liegt in der Menge, nicht im Grundsatz. Auch beim Abriss gilt: Anmeldung eine Woche vorher, Verpackung statt Zerkleinerung, ein Beleg je Fuhre. Wer den Bagger vor dem Asbest kommen lässt, macht aus normalem Bauschutt teuren Sonderabfall, mit Kosten von 115,50 bis 559,30 Euro je Tonne, Stand 2026.
Woran Sie erkennen, dass die Luft danach wieder sauber ist
Der Betrieb darf die Absperrung erst aufheben, wenn vier Dinge stimmen. Die Arbeit einschließlich Reinigung ist fertig, und eine Sichtkontrolle zeigt keinen sichtbaren Schmutz mehr. Dazu kommt eine Messung: Die Luft liegt unter 500 Fasern je Kubikmeter, und auch der obere Rand der Messgenauigkeit bleibt unter 1.000 Fasern. Während der Messung ist die Frischluft-Technik abgeschaltet, damit das Ergebnis den Zustand zeigt, in dem Sie später leben.
Messen darf nur eine Stelle mit der nötigen Ausrüstung und Erfahrung. Der Bericht nennt Ort, Datum, Dauer der Probenahme und das Ergebnis. Bei einem geprüften, staubarmen Verfahren und bei kleinen Arbeiten darf der Betrieb auf die Messung verzichten, dann reicht die dokumentierte Sichtkontrolle.
Nach der Arbeit halten Sie vier Dinge in der Hand. Das sind die Kopie der Anmeldung, der Übergabeschein für den Abfall, der Messbericht, wenn gemessen wurde, und eine Aufstellung, was ausgebaut wurde und was gekennzeichnet im Haus geblieben ist. Diese vier Belege gehören in Ihre Hausakte, die Sie später beim nächsten Handwerker oder beim Verkauf brauchen. Welche Pflichten Sie als Eigentümer sonst noch haben, lesen Sie im Artikel Ihre Pflichten bei Asbest.
Häufige Fragen
Wie lange muss ein Betrieb die Arbeit vorher anmelden?
Ein Betrieb muss Asbestarbeiten spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde anmelden. Nur in begründeten Ausnahmen, etwa bei einem Notfall, darf die Behörde auf diese Frist verzichten. Eine Kopie der Anmeldung geht an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Kann ich während einer Asbestsanierung im Haus bleiben?
Sie können bleiben, wenn Ihre Räume außerhalb des abgesperrten Arbeitsbereichs liegen und Sie ihn nicht durchqueren müssen. Den Arbeitsbereich selbst dürfen Sie bis zum Ende von Arbeit, Reinigung und Messung nicht betreten. Liegt Ihr einziges Bad im Arbeitsbereich, müssen Sie für die Dauer der Arbeiten ausziehen.
Wann darf ich einen sanierten Raum wieder betreten?
Sie dürfen einen sanierten Raum wieder betreten, wenn die Reinigung fertig ist, eine Sichtkontrolle keinen Schmutz mehr zeigt und eine Messung der Luft weniger als 500 Fasern je Kubikmeter ergibt. Bei kleinen Arbeiten oder einem geprüften Verfahren entfällt die Messung, dann reicht die dokumentierte Sichtkontrolle.
Was passiert mit den Asbestplatten nach dem Ausbau?
Nach dem Ausbau bleiben Asbestplatten feucht oder werden mit einem Bindemittel besprüht, kommen unzerbrochen in gekennzeichnete Säcke und gehen mit einem Übergabeschein als besonderer Abfall zu einer zugelassenen Deponie. Dort werden sie in einem eigenen Bereich abgelegt und vor dem Verdichten abgedeckt.
Muss beim Abriss eines alten Hauses der Asbest vorher raus?
Ja, asbesthaltige Bauteile müssen vor dem Abriss entfernt werden, soweit das möglich ist. Bei einem Haus mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gehört eine Untersuchung auf Schadstoffe vor den Abbruch, damit der Asbest getrennt entsorgt wird und der übrige Bauschutt asbestfrei ins Recycling darf.
Wie lange dauert eine Asbestsanierung insgesamt?
Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht, weil sie von Fläche, Material und Risiko abhängt. Fest steht der Vorlauf: mindestens eine Woche zwischen Anmeldung und Beginn, bei einem neuen Entsorgungsweg bis zu 30 Kalendertage für die behördliche Bestätigung. Eine kleine Arbeit an weichem Asbest ist auf höchstens 4 Stunden begrenzt.
