Diese 9 Punkte muss ein vollständiges Angebot nennen
Der Maßstab für ein Angebot ist die Anmeldung, die der Betrieb bei der Behörde einreichen muss. Sie verlangt Ort und Art der Arbeit, Produkte und Mengen, Verfahren, Zahl der Beschäftigten, Beginn und Dauer, Schutzmaßnahmen und wohin der Abfall geht. Ein Betrieb, der diese Angaben für die Behörde ohnehin zusammenstellen muss, kann sie auch in Ihr Angebot schreiben. Tut er das nicht, hat er die Arbeit noch nicht geplant.
- Material und Menge: Welches Produkt und welche Fläche in Quadratmetern, dazu das geschätzte Gewicht in Tonnen. Ohne Tonnen können Sie die Deponiekosten nicht nachrechnen.
- Wie riskant die Arbeit ist: niedrig, mittel oder hoch. Daraus folgen alle weiteren Punkte.
- Verfahren: zerstörungsfreier Ausbau, ein besonders schonendes Verfahren mit Namen, oder Arbeiten in einem abgeriegelten Bereich.
- Schutzmaßnahmen: Absperrung, Unterdruck, Dusche und Schleuse fürs Material, oder Befeuchten und Bindemittel bei Asbestzement im Freien.
- Anmeldung: Wer sie einreicht, bei welcher Behörde und wann. Der Betrieb muss das tun, nicht Sie, aber Sie sollten wissen, dass es geschehen ist.
- Verpackung: Zahl und Art der Säcke, mit Kennzeichnung.
- Transport und Deponie: Name des Transportbetriebs, Name der Deponie, Nummer des Belegs, Preis je Tonne.
- Abschlussmessung: Bei Arbeiten in Innenräumen mit Absperrung die Messung der Raumluft durch eine Fachstelle, oder bei kleinen Arbeiten der begründete Verzicht darauf.
- Unterlagen: Kopie der Anmeldung, Ausfertigung des Transportbelegs, Bericht der Abschlussmessung, Fotos.
So vergleichen Sie drei Angebote nebeneinander
Holen Sie drei Angebote mit denselben Angaben ein: Baujahr, Fotos, Fläche, Zugänglichkeit. Tragen Sie dann die neun Punkte in eine Tabelle ein. Ein Angebot, das eine Zeile leer lässt, scheidet aus, bevor Sie überhaupt auf den Preis schauen.
- Dieselbe Anfrage an drei Betriebe schicken: Baujahr, Fotos, Fläche, Zugänglichkeit, gewünschter Zeitraum.
- Jedes Angebot in die neun Zeilen übertragen; leere Zeilen beim Betrieb nachfragen, bevor Sie werten.
- Deponiekosten mit der Preisliste Ihres Landkreises abgleichen und die Verpackung nach Stückzahl prüfen.
- Risikostufe und Schutzmaßnahmen der drei Angebote nebeneinanderlegen; Abweichungen begründen lassen.
- Durchlaufposten abziehen und nur den Rest vergleichen; das Angebot mit vollständigen Unterlagen und mittlerem Preis in die engere Wahl nehmen.
| Punkt | Richtet sich nach | Frage an das Angebot | Vergleichbar, wenn |
|---|---|---|---|
| Menge | den Angaben, die der Betrieb der Behörde macht | Wie viele Tonnen und Quadratmeter? | alle drei dieselbe Fläche ansetzen und das Gewicht ähnlich schätzen |
| Risikostufe | wie viele Fasern bei der Arbeit zu erwarten sind | Niedrig, mittel oder hoch, und warum? | alle drei dieselbe Stufe nennen; weicht einer ab, nach der Begründung fragen |
| Verfahren | Art des Materials und der Arbeit | Welches Verfahren, mit welchem Namen? | das Verfahren zum Material passt |
| Schutzmaßnahmen | der Risikostufe | Absperrung, Unterdruck, Schleusen? | der Umfang zur Stufe passt; keine Schleuse fürs Gartenhausdach, keine fehlende Schleuse für weiches Material |
| Anmeldung | der gesetzlichen Frist | Wer, wo, wann? | der Betrieb sie übernimmt und mindestens eine Woche Vorlauf einplant |
| Verpackung | der Menge | Wie viele Säcke, welche Art? | die Zahl zur Menge passt |
| Deponie | der Preisliste Ihres Landkreises | Welche Anlage, welche Belegnummer, welcher Preis je Tonne? | der Preis der veröffentlichten Liste des Entsorgers entspricht |
| Abschlussmessung | dem Ort der Arbeit | Messung oder begründeter Verzicht? | bei Innenräumen mit Absperrung eine Messung unter 500 Fasern je Kubikmeter enthalten ist |
| Unterlagen | dem Nachweis Ihrer Sorgfalt | Was bekomme ich am Ende in die Hand? | Anmeldung, Transportbeleg und Messbericht zugesagt sind |
Erst wenn alle neun Zeilen gefüllt sind, ziehen Sie Deponiekosten und Verpackung ab, weil beides Durchlaufposten sind. Der Rest ist der Preis für Planung, Schutz, Arbeit und Transport. Diesen Rest vergleichen Sie. Liegt ein Betrieb mehr als ein Drittel unter den anderen beiden, fehlt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schutzmaßnahme oder ein Nachweis.
Was in den Vertrag gehört und was nicht
Der Vertrag über eine Asbestentsorgung ist ein Werkvertrag: Der Betrieb schuldet den Erfolg, also den fachgerechten Ausbau und die Entsorgung, Sie schulden die Bezahlung. Was der Erfolg genau ist, legt der Vertrag fest. Deshalb gehören die neun Punkte des Angebots wörtlich in den Vertrag, nicht nur der Endpreis.
- Leistungsbeschreibung mit Material, Menge, Risikostufe, Verfahren und Schutzmaßnahmen, so wie im Plan für Ihr Haus.
- Zusicherung der Qualifikation: Schulung der verantwortlichen und der aufsichtführenden Person, bei hoher Stufe die Zulassung, bei Abbrucharbeiten die Erlaubnis.
- Anmeldung und Vorlauf: Der Betrieb reicht sie ein, der Beginn liegt frühestens eine Woche nach Eingang bei der Behörde.
- Weg des Abfalls: Transportbetrieb, Deponie und Belegnummer; der Abfall verlässt das Grundstück nur mit Beleg.
- Abschlussmessung als Bedingung für die Fertigstellung: Bei Innenräumen mit Absperrung gilt die Arbeit erst als fertig, wenn die Messung unter 500 Fasern je Kubikmeter liegt.
- Unterlagen als Vertragsbestandteil: Kopie der Anmeldung, Transportbeleg, Messbericht und Fotos werden mit der Schlussrechnung übergeben.
- Regel für unerwartete Funde: Was passiert, wenn während der Arbeit weiteres Material auftaucht, wer entscheidet, wer zahlt, und dass die Arbeit an dieser Stelle bis zur Klärung ruht.
- Ihre eigene Pflicht: Sie haben dem Betrieb das Baujahr und alle bekannten Angaben zur Geschichte des Hauses gegeben; halten Sie fest, was Sie übergeben haben.
Nicht in den Vertrag gehört ein Passus, der Sie zur Eigenarbeit bei Nebenarbeiten verpflichtet, etwa zum Ausräumen des Arbeitsbereichs oder zum Reinigen danach. Solche Arbeiten gehören zum Auftrag des Betriebs. Ebenso wenig gehört ein Passus hinein, der Ihnen die Entsorgung überlässt: Sie haben weder Erlaubnis noch die nötigen Unterlagen dafür.
So läuft die Beauftragung in sieben Schritten
Zwischen Anfrage und Abnahme liegen mindestens zwei Wochen, weil die Anmeldung eine Woche Vorlauf braucht und die Besichtigung davor liegt. Wer das einplant, muss nicht den erstbesten Betrieb nehmen, nur weil der Dachdecker schon nächste Woche kommen soll.
Anfrage mit Baujahr und Fotos
Sie schicken drei Betrieben dieselben Angaben. Zuständig sind Sie als Eigentümer.
Besichtigung und Einschätzung
Der Betrieb sieht sich das Bauteil an, nimmt bei Zweifeln eine Probe und ordnet die Arbeit einer Stufe zu. Dauer: ein Termin, ein Laborergebnis je nach Labor einige Tage.
Angebot mit neun Punkten
Sie vergleichen mit dem Raster oben. Setzen Sie den Betrieben eine Woche Frist.
Vertrag
Werkvertrag mit Leistungsbeschreibung, Qualifikation, Abfallweg, Abschlussmessung und Unterlagen. Unterschrift von beiden Seiten.
Anmeldung bei der Behörde
Der Betrieb meldet die Arbeit spätestens eine Woche vor Beginn an, bei wechselnden Baustellen mit Ort und Zeit.
Ausführung mit Aufsicht
Eine geschulte Person mit Weisungsbefugnis ist ständig vor Ort. Der Abfall geht verpackt und mit Transportbeleg zur Deponie.
Abschlussmessung, Unterlagen, Abnahme
Bei Innenräumen mit Absperrung Messung unter 500 Fasern je Kubikmeter, dann Übergabe von Anmeldung, Transportbeleg und Messbericht. Erst jetzt nehmen Sie ab und zahlen die Schlussrechnung.
Die Abnahme ist der Moment, in dem Sie prüfen. Nehmen Sie die Arbeit ab, obwohl Sie einen Mangel kennen, behalten Sie Ihre Rechte nur, wenn Sie das ausdrücklich vermerken. Ein fehlender Transportbeleg oder eine fehlende Messung ist ein solcher Mangel. Schreiben Sie ihn ins Abnahmeprotokoll.
Warum Preisunterschiede über 50 Prozent normal sind
Preisunterschiede entstehen aus drei Quellen, und nur eine davon ist der Betrieb selbst. Die erste Quelle ist die Deponie: Ihr Preis liegt 2026 je nach Landkreis zwischen 115,50 und 559,30 Euro je Tonne. Ein Betrieb, der zur nächstgelegenen Deponie fährt, ist deshalb nicht automatisch günstiger als einer, der weiter fährt.
Die zweite Quelle ist die Risikostufe. Ein Betrieb, der Ihr Asbestzementdach in die mittlere Stufe einordnet, arbeitet mit Befeuchten, Abheben und Absaugen. Ein Betrieb, der dieselbe Arbeit in die hohe Stufe schiebt, baut eine Absperrung mit Schleuse auf. Beide handeln nach Vorschrift, aber der zweite verrechnet Technik, die das Bauteil eigentlich nicht braucht. Fragen Sie nach der Begründung der Einstufung.
Die dritte Quelle ist die Kalkulation des Betriebs: Stundensätze, Auslastung, Anfahrt, Geräte. Hier ist Wettbewerb erlaubt und erwünscht. Nur hier sollten Sie vergleichen, nachdem Sie die ersten beiden Quellen gleichgezogen haben.
Diese Belege müssen Sie nach der Arbeit haben
Vier Unterlagen beweisen, dass die Arbeit ordnungsgemäß war, und alle vier gehören in Ihre Hausakte. Der nächste Handwerker, Käufer oder Mieter wird danach fragen.
- Kopie der Anmeldung bei der Behörde mit Eingangsdatum. Sie belegt, dass die Behörde von der Arbeit wusste.
- Transportbeleg: Er nennt Menge, Einsammler und Belegnummer und ist Ihr Nachweis, dass der Abfall auf einer zugelassenen Deponie ankam.
- Bericht der Abschlussmessung mit Messwert und Fachstelle, sofern in Innenräumen mit Absperrung gearbeitet wurde.
- Dokumentation, was ausgebaut wurde und was im Gebäude verblieben ist, mit Fotos und Lageskizze.
Bewahren Sie die Unterlagen dauerhaft auf. Ein Nachweis für den Abfallweg gilt nur einige Jahre, Ihr Haus steht länger. Beim Verkauf müssen Sie über bekannten Asbest aufklären. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass gesundheitsschädliche Baustoffe einen Mangel begründen können, über den der Verkäufer aufklären muss. Mit der Hausakte belegen Sie, was saniert wurde und was nicht.
Häufige Fragen
Was muss ein Angebot für Asbestentsorgung enthalten?
Ein Angebot für Asbestentsorgung muss neun Punkte nennen: Material und Menge, Risikostufe, Verfahren und Schutzmaßnahmen. Dazu kommen die Anmeldung bei der Behörde, die Verpackung, Transportbetrieb und Deponie mit Belegnummer, die Abschlussmessung bei Innenräumen und die Unterlagen. Das sind dieselben Angaben, die der Betrieb ohnehin für seine eigene Anmeldung braucht.
Wie viele Angebote für eine Asbestsanierung sollte ich einholen?
Drei Angebote reichen, wenn alle drei dieselben Angaben bekommen: Baujahr, Fotos, Fläche und Zugänglichkeit. Vergleichen Sie dann nicht den Endpreis, sondern den Preis nach Abzug von Deponiekosten und Verpackung, weil diese beiden Posten der Landkreis bestimmt und nicht der Betrieb.
Wer muss die Asbestarbeiten bei der Behörde anmelden, der Betrieb oder ich?
Der ausführende Betrieb muss die Arbeiten anmelden, nicht Sie als Eigentümer. Er muss das spätestens eine Woche vor Beginn schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde tun. Lassen Sie sich trotzdem eine Kopie geben, damit Sie den Beleg in Ihrer Hausakte haben.
Welche Unterlagen bekomme ich nach einer Asbestentsorgung?
Nach einer Asbestentsorgung bekommen Sie die Kopie der Anmeldung und den Transportbeleg mit Belegnummer. Bei Innenräumen mit Absperrung kommt der Bericht der Abschlussmessung unter 500 Fasern je Kubikmeter dazu, außerdem eine Dokumentation, was ausgebaut wurde und was verblieben ist.
Was passiert, wenn während der Sanierung weiteres Material gefunden wird?
Dann muss die Arbeit an dieser Stelle ruhen, bis der Betrieb die Gefahr neu eingeschätzt und einen Nachtrag mit Menge und Risikostufe vorgelegt hat. Regeln Sie diesen Fall am besten vorher im Vertrag: Stopp, schriftliche Meldung, Nachtrag, Ihre Freigabe.
Darf ich die Abnahme verweigern, wenn der Transportbeleg fehlt?
Ja, ein fehlender Transportbeleg ist ein Mangel, den Sie bei der Abnahme ansprechen sollten. Nehmen Sie die Arbeit trotzdem ab, behalten Sie Ihre Rechte nur, wenn Sie den Mangel ausdrücklich vermerken. Schreiben Sie ihn ins Abnahmeprotokoll und halten Sie einen Teil der Bezahlung zurück, bis er vorliegt.
