Was das Gesetz Privathaushalten bei Asbest erlaubt
Die Gefahrstoffverordnung richtet sich eigentlich an Betriebe, sagt aber ausdrücklich auch etwas zu Ihnen: Die Verbote und Ausnahmen gelten auch für private Haushalte. Führen Sie eine erlaubte Arbeit selbst aus, müssen Sie die Entstehung und Ausbreitung von Asbestfasern und -staub so weit wie möglich verhindern. Erlaubt sind das vollständige Entfernen, das räumliche Trennen, das Sofortsichern und die normale Pflege. Verboten bleiben auch für Sie das Überdecken, das Überbauen und das Reinigen von unbeschichteten Asbestzementdächern mit dem Hochdruckreiniger.
Sachkunde und Anmeldung verlangt die Verordnung von Ihnen nicht. Die technischen Regeln der TRGS 519 gelten trotzdem, weil sie als anerkannte Regel der Technik in der Bauordnung stehen. Sie dürfen also selbst arbeiten, aber nicht anders arbeiten, als ein Fachbetrieb es tun würde.
Und Sie haften wie ein Fachbetrieb. Wer eine verbotene Arbeit ausführt, macht sich strafbar, und die Ausnahme für private Haushalte ändert daran nichts. Wer den Abfall falsch entsorgt, riskiert ebenfalls eine Strafe. Die Freiheit, selbst zu arbeiten, ist keine Freiheit von den Regeln. Den vollständigen Ablauf mit Anmeldung, Absperrung und Messung beschreibt der Artikel Wie eine Asbestentsorgung abläuft.
Welche Arbeiten Laien ausführen können
Manche Arbeiten an asbestverdächtigen Bauteilen sind für jeden möglich, manche nur mit Vorkehrungen, und manche gehören grundsätzlich in die Hände eines Fachbetriebs. Die Tabelle zeigt, wo Ihre Arbeit hingehört.
| Arbeit | Wer sie machen darf | Bedingung |
|---|---|---|
| Wand streichen oder tapezieren über intaktem Putz mit Asbest darunter | Sie | Oberfläche wird nicht bearbeitet |
| Intakte Fliesen auf altem Kleber überfliesen | Sie | kein Abschlagen, kein Anschleifen |
| Neuen Boden lose auf einem intakten alten Belag verlegen | Sie | nicht verkleben, nicht mit dem Messer schneiden |
| Dübellöcher in eine Wand mit altem Putz bohren | Sie | nur mit einem abgesaugten Bohrer, der Staub gehört zur Annahmestelle |
| Ganze, intakte Asbestzementplatten vom Gartenhaus abnehmen | Sie oder ein Fachbetrieb | nass, unzerbrochen abheben, sofort verpacken, FFP2 und Einweganzug |
| Putz, Fliesenkleber oder Spachtel abstemmen, abschleifen, abfräsen | nur ein Fachbetrieb | hohe Faserfreisetzung, braucht ein geprüftes Verfahren mit Absaugung |
| Asbesthaltigen Bodenbelag und Kleber ausbauen | nur ein Fachbetrieb | geprüfte Verfahren existieren, gehören aber in geschulte Hände |
| Leichtbauwände mit altem Fugenspachtel abreißen | nur ein Fachbetrieb | Abriss im Ganzen ist meist besser als Schleifen |
| Spritzasbest, Pappen, Dichtungsschnüre, Leichtbauplatten, Nachtspeicheröfen | nur ein Fachbetrieb mit Zulassung | braucht einen staubdichten Bereich mit eigener Schleuse |
So bauen Sie Asbestzementplatten selbst aus
Der typische Fall für Eigenleistung ist das Wellplattendach eines Gartenhauses, eines Schuppens oder einer Garage aus den 1960er- bis 1980er-Jahren. Die folgenden zehn Schritte gelten eigentlich für Betriebe, aber sie sind auch das, was Sie selbst beachten müssen.
- Annahme klären: Rufen Sie die Abfallberatung Ihres Landkreises an. Fragen Sie nach Annahmestelle, Tagen, Gebühr, Verpackung und ob Sie als Privatperson überhaupt anliefern dürfen.
- Verpackung besorgen: gekennzeichnete Säcke, Folie und Klebeband, meist für rund 3 bis 20 Euro netto je Sack. Ein Sack fasst etwa einen Kubikmeter.
- Schutz anlegen: FFP2-Maske für höchstens 2 Stunden, sonst eine Halbmaske mit Filter, dazu ein Einweganzug und Handschuhe. Ziehen Sie beides im Freien aus und entsorgen Sie es mit dem Asbest.
- Umgebung sichern: Fenster und Türen der Nachbarräume schließen, Planen unter der Fassade auslegen, Kinder und Nachbarn fernhalten. Nicht bei Wind arbeiten.
- Platten befeuchten: unbeschichtete Platten vor dem Abnehmen einsprühen oder während der Arbeit feucht halten. Das Wasser darf wie Regenwasser ablaufen.
- Befestigungen lösen: Schrauben und Nägel so entfernen, dass die Platten nicht brechen. Lassen sich Nägel nicht lösen, dürfen kleine Platten einzeln herausgehebelt werden.
- Platten abheben: von oben nach unten, gegen die Einbaurichtung. Abheben, nicht herausbrechen, nicht werfen, keine Rutsche.
- Sofort verpacken: Platten feucht in den Sack legen oder gestapelt in Folie einschlagen, staubdicht verschließen, Kennzeichnung sichtbar. Nichts zerkleinern, damit es passt.
- Unterkonstruktion reinigen: Latten und Sparren absaugen oder feucht abwischen, Dachrinnen spülen. Lappen und Filter sind ebenfalls Asbestabfall.
- Abgeben und Beleg aufheben: ohne Umladen zur Annahmestelle fahren, Beleg in die Hausakte legen.
Wann Sie trotzdem besser den Fachbetrieb rufen
Dass Sie dürfen, heißt nicht, dass Sie sollten. Das Abnehmen von Asbestzementplatten im Freien setzt schon einiges an Fasern frei, selbst wenn die Schutzmaßnahmen umgesetzt sind. Ein Fachbetrieb hat dafür Masken, Anzüge, Sauger und Routine. Sie haben eine Baumarktmaske und einen Nachmittag.
Handelt es sich um wenige intakte Asbestzementplatten im Freien, die Sie ohne Betreten des Dachs erreichen?
Können Sie Nässen, bruchfreies Abheben, sofortiges Verpacken, Atemschutz, Einweganzug und die Annahmebedingungen Ihrer Deponie sicherstellen?
Eigenleistung ist möglich. Halten Sie sich an die zehn Schritte oben und lassen Sie sich von niemandem helfen, der keine Maske trägt.
Fachbetrieb mit Sachkunde. Was Ihnen fehlt, kostet dort weniger als eine gebrochene Platte im Garten.
Ist das Material beschädigt, weich gebunden, in einem Innenraum, ein Bodenbelag, ein Putz oder ein Nachtspeicherofen?
Fachbetrieb, bei weichem Asbest mit Zulassung. Solche Arbeiten sollten Laien nicht ausführen, und im Innenraum braucht es eine Abtrennung und eine Messung danach.
Lassen Sie das Bauteil erst untersuchen, bevor Sie es anfassen. Eine Materialprobe kostet ab etwa 74 Euro und sagt Ihnen, ob überhaupt Asbest drinsteckt.
Ein zweiter Grund für den Betrieb ist die Menge. Der Ausbau von Asbestzementplatten im Freien unter 100 Quadratmetern zählt zu den kleinen Arbeiten. Ein Gartenhaus liegt weit darunter, ein Scheunendach nicht. Was ein Betrieb mit zwei Leuten an einem Vormittag schafft, wird für Sie zu einem Wochenende mit ständigem Maskentragen, und die Maske schützt nur, solange sie richtig sitzt.
Was Sie sofort tun, wenn Sie Asbest finden
Der häufigste Fall ist nicht die geplante Eigenleistung, sondern der Fund mitten in der Arbeit. Der schwarze Kleber unter alten Fliesen, die graue Pappe hinter dem Ofen, die Platte unter dem Teppich: Dann gilt aufhören, abdichten, nichts aufwirbeln. Die höchsten Faserwerte entstehen beim Ansägen, Abschlagen, Abschleifen und beim unsachgemäßen Ausbau, also genau bei dem, was Sie gerade tun wollten.
- Werkzeug weglegen und den Raum verlassen, ohne Staub aufzuwirbeln. Tür schließen, Fenster zu Nachbarräumen schließen.
- Nicht trocken fegen, nicht mit dem Haushaltsstaubsauger saugen. Sichtbaren Staub feucht aufnehmen, Lappen in einen dicht verschlossenen Beutel.
- Staubige Kleidung im Raum ausziehen und in einen Beutel geben, nicht ausschütteln, nicht in die Waschmaschine.
- Fundstelle fotografieren, Bauteil und Baujahr notieren. Ein loses Bruchstück dürfen Sie in einen Beutel legen.
- Einen Fachmann oder ein Labor beauftragen, eine Probe zu untersuchen. Bis zum Ergebnis bleibt der Raum zu.
- Bei einem positiven Befund den weiteren Weg mit einem Fachbetrieb planen. Der bereits entstandene Staub gehört in den Sack zur Annahmestelle, nicht in die Tonne.
Ein einmaliger Kontakt beim Heimwerken ist kein Grund zur Panik. Bei gelegentlichem Heimwerken mit geringen Mengen reichen meist keine weiteren Untersuchungen. Wer über Jahre hohen Werten ausgesetzt war, spricht am besten mit der Hausärztin oder dem Hausarzt. Hat stattdessen ein Handwerker den Fund verursacht, lesen Sie im Artikel Handwerker hat Asbest freigesetzt, wer für Reinigung und Schaden zahlt.
Wo Sie ausgebauten Asbest abgeben dürfen
Als privater Haushalt müssen Sie keinen Nachweis führen, aber Sie müssen den Abfall bei Ihrem örtlichen Entsorger abgeben. Jeder Landkreis regelt Annahme und Gebühr in einer eigenen Satzung, und die Unterschiede sind groß.
- Landkreis Göttingen: Kleinstmengen bis 20 Liter aus privaten Haushalten sind gebührenfrei.
- Landkreis Märkisch-Oderland: 9,00 Euro je Anlieferung unter 40 Kilogramm, darüber 228,01 Euro je Tonne.
- Abfallwirtschaftsbetrieb München: 60,00 Euro pauschal unter 200 Kilogramm, darüber 347,00 Euro je Tonne, nur verpackt in Säcken mit Nachweisnummer.
- Landkreis Schweinfurt: 115,50 Euro je Tonne, Annahme nur montags und dienstags, ausschließlich über die Waage, auch bei kleinen Mengen.
- Rhein-Sieg-Kreis: 559,30 Euro brutto je Tonne, in zwei Orten höchstens 4 Kubikmeter je Anlieferung.
Nachtspeicheröfen nehmen die meisten Entsorger aus privaten Haushalten kostenlos an, dürfen die Annahme aber verweigern, wenn ein asbesthaltiges Gerät nicht fachgerecht ausgebaut wurde oder beschädigt ankommt. Für den Ofen im Wohnzimmer gilt deshalb die einfachste aller Regeln: Finger weg, Fachbetrieb rufen.
Häufige Fragen
Darf ich Eternitplatten selbst abbauen und entsorgen?
Ja, als Privathaushalt dürfen Sie intakte Eternitplatten, also Asbestzement, selbst abbauen. Sie müssen dabei Fasern so weit wie möglich vermeiden. Das heißt: Platten nässen, unzerbrochen abheben, sofort in gekennzeichnete Säcke packen, FFP2-Maske und Einweganzug tragen und den Abfall bei Ihrem örtlichen Entsorger abgeben.
Brauche ich als Privatperson einen Asbestschein?
Nein, für eigene Arbeiten brauchen Sie weder Sachkunde noch eine Anmeldung, diese Pflichten gelten nur für Betriebe. Die technischen Regeln gelten aber auch für Sie, und verbotene Arbeiten wie Überdecken oder Hochdruckreinigen sind auch für Sie strafbar.
Welche Maske brauche ich beim Asbest entfernen?
Beim Abnehmen von Asbestzementplatten im Freien reicht für kurze Arbeiten von höchstens 2 Stunden eine FFP2-Maske, für längere Arbeiten eine Halbmaske mit Filter. Dazu gehört ein Einweganzug. Maske und Anzug legen Sie im Freien ab und entsorgen sie mit dem Asbest.
Darf ich in eine Wand mit Asbest bohren?
In eine Wand mit altem, asbesthaltigem Putz dürfen Sie als Privatperson Dübellöcher bohren, wenn Sie einen abgesaugten Bohrer verwenden. Der entstehende Staub gilt in Gebäuden vor 1993 ohne Untersuchung als asbesthaltig und gehört getrennt zur Annahmestelle, auch der Staubsaugerbeutel.
Was kostet die Abgabe von Asbestplatten beim Wertstoffhof?
Die Abgabe kostet je nach Landkreis zwischen nichts und mehreren hundert Euro je Tonne. Göttingen nimmt Kleinstmengen bis 20 Liter gebührenfrei an, München verlangt 60,00 Euro pauschal unter 200 Kilogramm, der Rhein-Sieg-Kreis 559,30 Euro brutto je Tonne.
Was mache ich, wenn ich beim Renovieren Asbest gefunden habe?
Legen Sie das Werkzeug weg, verlassen Sie den Raum ohne Staub aufzuwirbeln und schließen Sie die Tür. Nehmen Sie sichtbaren Staub nur feucht auf, und geben Sie Lappen und staubige Kleidung in dicht verschlossene Beutel. Fotografieren Sie die Fundstelle und beauftragen Sie einen Fachmann oder ein Labor, bevor Sie weiterarbeiten.
